Ein Leitfaden für die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Spanien

Barcelona, Spain

Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus Spanien kommen

Diese Seite befasst sich mit Mehrwertsteuererstattungen für grenzüberschreitende Transaktionen und nicht mit jenen Mehrwertsteuern, wo sowohl der Verkäufer, als auch der Kunde im selben Land ansässig ist. Wenn Sie Reisetätigkeiten nach Spanien haben oder Geschäftsbeziehungen mit spanischen Firmen betreiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der spanischen Mehrwertsteuer. Wir haben auf dieser Seite alles Wissenswerte über die Anspruchsberechtigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung, die spanischen Mehrwertsteuersätze, die Fristen für die MWST-Antragstellung, die häufigsten Dienstleistungen mit erstattungsfähiger MWST und den Ablauf zur Erstattung der spanischen Mehrwertsteuer zusammengestellt.

Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?

Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß  Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der  Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte  Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.

Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß  13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.

Kostenloser Mehrwertsteuerleitfaden

Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.

Spanische Mehrwertsteuer: IVA
Standardsteuersatz 21%
Ermäßigte Steuersatz 10% – Dieser gilt für einige Lebensmittel, Unterkunft, Restaurant und Transport
Speziell ermäßigter Satz 4% – Dieser gilt für manche Lebensmittel und manche Arzneimittel
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen
Für Unternehmen anderer
EU-Mitgliedsstaaten
30. September
(Jahr n + 1)
Für Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind 30. September
(Jahr n + 1)

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Retrospektive Anträge

Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.

 

Gegenseitigkeitsabkommen

Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.

Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip. Spanien wendet in manchen Fällen das Gegenseitigkeitsprinzip an und in manchen nicht.

Unter Anwendung des Artikel 119 Bis. 3rd des spanischen Mehrwertsteuergesetzes, wendet Spanien KEINE Gegenseitigkeit in Bezug auf die Mehrwertsteuern auf folgende Kosten an:

  • Messen/Veranstaltungen/Kongresse
  • Werkzeuge die in Spanien hergestellt wurden und in Spanien verbleiben

Das bedeutet, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrem Wohnsitzland die Mehrwertsteuer für diese Dienstleistungen zurückfordern können

Spanien wendet das Gegenseitigkeitsprinzip auf andere steuerbare Dienstleistungen an. Das bedeutet, dass nur EU-Länder und jene Drittländer, die eine gegenseitige Vereinbarung haben, eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen können. Das betrifft Kanada, Israel, Monaco, Norwegen, Südkorea und die Schweiz.

 

Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird

Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen:

  • Treibstoff für Transportmittel
  • Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
  • Wartungsarbeiten, Parkgebühren und Beförderungen
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
  • Herstellung von Werkzeugen und Auslieferung innerhalb von Spanien
  • Treibstoff für Transportmittel
  • Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
  • Wartungsarbeiten, Parkgebühren und Beförderungen
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
  • Herstellung von Werkzeugen und Auslieferung innerhalb von Spanien

Aktuelle Mehrwertsteuertabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Es ist möglich, dass Spanien später als Nachweis, gescannte Rechnungen anfordert.

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Vollmacht (beglaubigt mit Apostille)
  6. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren,

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Es ist möglich, dass Spanien später als Nachweis, gescannte Rechnungen anfordert.

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Vollmacht (beglaubigt mit Apostille)
  6. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

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