Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus der Tschechischen Republik kommen
Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?
Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller
Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.
Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern
Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß 13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.
Kostenloser Mehrwertsteuerleitfaden
Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.
Tschechische Mehrwertsteuer: DPH | |
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Standardsteuersatz | 21% |
Ermäßigte Steuersatz | 15% – Dieser Steuersatz gilt für Reparatur von medizinischen Geräten, Rollstühlen, Entwässerung und Abwasser, Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen, Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr, öffentlicher Luftfahrt- und Passagiertransport, Unterkunft, Catering, Essen & Getränke, Filmvorführungen, Reinigungsdienste, Sozialfürsorge, Schriftsteller, Komponisten, Bildhauer und andere Künstlertätigkeiten, Museum, Sportveranstaltungen und andere Eintritte zu kulturellen Einrichtungen |
Speziell ermäßigter Satz | 10% – Dieser Steuersatz gilt für spezielle Lebensmittel und für Gesundheitsdienstleistungen |
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen | |
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Für Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind | 30. Juni (Jahr n + 1) |
Für Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten |
30. September (Jahr n + 1) |
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Retrospektive Anträge
Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.
Gegenseitigkeitsabkommen
Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.
Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip.
Die Tschechische Republik wendet dieses Gegenseitigkeitsprinzip an, was bedeutet, dass die tschechischen Behörden nur an Unternehmen aus Drittländern, wie der Schweiz, Norwegen und Mazedonien, Mehrwertsteuerrückerstattungen gewähren.
Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird
Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen mit erstattungsfähiger Mehrwertsteuer sind:
- Kraftstoff nur für EU-Mitglieder
- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nur für EU-Mitglieder
- Wartungsarbeiten, Parken und Beförderung
- Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
- Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen nur für EU-Mitglieder
- Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
- Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
- Kraftstoff nur für EU-Mitglieder
- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nur für EU-Mitglieder
- Wartungsarbeiten, Parken und Beförderung
- Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
- Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen nur für EU-Mitglieder
- Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
- Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
Aktuelle Mehrwertsteuertabelle
Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.
Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle
Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller
Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Scan von jeder Rechnung inkl. der zugehörigen Reisekostenabrechnungen für Hotelkosten
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern
Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
- Zu jeder Hotelrechnung muss eine Kopie der Reisekostenabrechnung übermittelt werden
- Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller
Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Scan von jeder Rechnung inkl. der zugehörigen Reisekostenabrechnungen für Hotelkosten
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern
Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
- Zu jeder Hotelrechnung muss eine Kopie der Reisekostenabrechnung übermittelt werden
- Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
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