Ein Leitfaden für die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Österreich

Vienna, Austria

Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus Österreich kommen

Diese Seite befasst sich mit Mehrwertsteuererstattungen für grenzüberschreitende Transaktionen und nicht mit jenen Mehrwertsteuern, wo sowohl der Verkäufer, als auch der Kunde im selben Land ansässig ist. Wenn Sie Reisetätigkeiten nach Österreich haben oder Geschäftsbeziehungen mit österreichischen Firmen betreiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der österreichischen Mehrwertsteuer. Wir haben auf dieser Seite alles Wissenswerte über die Anspruchsberechtigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung, die österreichischen Mehrwertsteuersätze, die Fristen für die MWST-Antragstellung, die häufigsten Dienstleistungen mit erstattungsfähiger MWST und den Ablauf zur Erstattung der österreichischen Mehrwertsteuer zusammengestellt.

Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?

 

Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß  Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der  Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte  Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.

Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß  13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.

Kostenloser Mehrwertsteuerleitfaden

Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.

Österreichische Mehrwertsteuer: UST/MWST
Standardsteuersatz 20%
Ermäßigte Steuersatz 13% – Dieser gilt für kulturelle Veranstaltungen, Inlandsflüge
Speziell ermäßigter Satz 10% – Dieser gilt für Lebensmittel, Busticket und Taxi
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen
Für Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind 30. Juni
(Jahr n + 1)
Für Unternehmen anderer
EU-Mitgliedsstaaten
30. September
(Jahr n + 1)

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Retrospektive Anträge

Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.

 

Gegenseitigkeitsabkommen

Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.

Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip.

Österreich wendet dieses Gegenseitigkeitsprinzip nicht an, was bedeutet, dass die österreichischen Behörden an alle Unternehmen aus Drittländern Mehrwertsteuerrückerstattungen gewähren, selbst wenn die Behörde im Drittland keine vergleichbaren Erstattungsregelungen anbietet.

 

Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird

Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen mit erstattungsfähiger Mehrwertsteuer sind:

  • Treibstoff für verschiedene Gütertransporte
  • Personenbeförderung
  • Wartungsarbeiten, Parkgebühren und Beförderungen
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung, Bewirtung und andere Luxusdienstleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
  • Treibstoff für verschiedene Gütertransporte
  • Personenbeförderung
  • Wartungsarbeiten, Parkgebühren und Beförderungen
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung, Bewirtung und andere Luxusdienstleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten

Aktuelle Mehrwertsteuertabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Österreich kann Scans der Originalrechnungen als Nachweis anfordern

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Österreich kann Scans der Originalrechnungen als Nachweis anfordern

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.

Rückruf anfordern

Machen Sie den ersten Schritt zur Maximierung Ihrer Mehrwertsteuerrückerstattung.