Ein Leitfaden für die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Ungarn

Budapest, Hungary

Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus Ungarn kommen

Diese Seite befasst sich mit Mehrwertsteuererstattungen für grenzüberschreitende Transaktionen und nicht mit jenen Mehrwertsteuern, wo sowohl der Verkäufer, als auch der Kunde im selben Land ansässig ist. Wenn Sie Reisetätigkeiten nach Ungarn haben oder Geschäftsbeziehungen mit ungarischen Firmen betreiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der ungarischen Mehrwertsteuer. Wir haben auf dieser Seite alles Wissenswerte über die Anspruchsberechtigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung, die ungarischen Mehrwertsteuersätze, die Fristen für die MWST-Antragstellung, die häufigsten Dienstleistungen mit erstattungsfähiger MWST und den Ablauf zur Erstattung der ungarischen Mehrwertsteuer zusammengestellt.

Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?

 

Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß  Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der  Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte  Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.

Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß  13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.

Kostenloser Mehrwertsteuerleitfaden

Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.

Ungarische Mehrwertsteuer: AFA
Standardsteuersatz 27%
Ermäßigte Steuersatz 18% – Dieser gilt bei Hotelkosten
Ermäßigte Steuersatz 5% – Dieser gilt für bestimmte Lebensmittel und Restaurantrechnungen mit reduziertem Steuersatz
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen
Für alle Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländer ist der 30. September
(für vorheriges Steuerjahr)

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Retrospektive Anträge

Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.

 

Gegenseitigkeitsabkommen

Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.

Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip.

Ungarn wendet dieses Gegenseitigkeitsprinzip an, was bedeutet, dass die ungarischen Behörden Erstattungen nur an Unternehmen aus Drittländern gewähren können, wenn das Land ein Abkommen mit Ungarn hat. Ungarn hat so eine Vereinbarung mit Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz, sowie ab 1. Jänner 2019 mit Serbien und der Türkei.

 

Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird

Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen:

  • Kraftstoffe für LKW
  • Kurzzeitige Autovermietung
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren, sowie Parkgebühren für LKW über 3.5 Tonnen
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
  • Kraftstoffe für LKW
  • Kurzzeitige Autovermietung
  • Straßenmaut und Straßenbenützungsgebühren, sowie Parkgebühren für LKW über 3.5 Tonnen
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten

Aktuelle Mehrwertsteuertabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Scans aller Rechnungen und Importdokumente, welche die Beträge von HUF 63,000,– für Treibstoffe und HUF 300,000 für alle anderen Leistungen übersteigen.

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers einschließlich der Bankverbindung für den Erhalt der Erstattungen
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Vollmacht an einen ungarischen Steuerberater
  6. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren,

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

 

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Scans aller Rechnungen und Importdokumente, welche die Beträge von HUF 63,000,– für Treibstoffe und HUF 300,000 für alle anderen Leistungen übersteigen.

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Der Mehrwertsteuerantrag wird im Original an die Steuerbehörde übermittelt, in der die Steuer angefallen ist. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers einschließlich der Bankverbindung für den Erhalt der Erstattungen
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Vollmacht an einen ungarischen Steuerberater
  6. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

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