Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus Deutschland kommen
Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?
Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller
Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.
Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern
Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß 13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.
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Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.
Deutsche Mehrwertsteuer: UST/MWST | |
---|---|
Standardsteuersatz | 19% |
Ermäßigte Steuersatz | 7% – Dieser gilt für Essen, Bahn, Bustickets und Taxifahrten |
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen | |
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Für Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind | 30. Juni (Jahr n + 1) |
Für Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten |
30. September (Jahr n + 1) |
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Retrospektive Anträge
Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.
Gegenseitigkeitsabkommen
Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.
Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip.
Deutschland wendet dieses Gegenseitigkeitsprinzip an, was bedeutet, dass nur EU-Länder und jene Drittländer, die eine gegenseitige Vereinbarung haben, eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen können. Letztere umfassen Andorra, Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Kanada, Caymaninseln, China, Gibraltar, Grenada, Grönland, Guernsey, Hong Kong, Iran, Irak, Island, Israel, Jamaica, Japan, Jersey, Korea (Nord & Süd), Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Macao, Mazedonien, Malediven, Marshall-Inseln, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Qatar, Serbien, Salomoninseln, San-Marino, Saudi Arabien, Schweiz, St. Vincent, Swaziland, Taiwan, Vatikan City, UAE, USA.
Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird
Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen:
- Treibstoff für verschiedene Transportmittel (nur für EU-Unternehmen)
- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
- Parkgebühren
- Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
- Essen, Getränke und Restaurantleistungen
- Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung und Bewirtung
- Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
- Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
- Treibstoff für verschiedene Transportmittel (nur für EU-Unternehmen)
- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
- Parkgebühren
- Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
- Essen, Getränke und Restaurantleistungen
- Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung und Bewirtung
- Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
- Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
Aktuelle Mehrwertsteuertabelle
Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.
Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle
Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller
Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Deutschland benötigt Scans der Originalrechnungen für Beträge über € 1.000,– exkl. MWST und über € 250,– exkl. MWST für Treibstoff
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern
Elektronische Antragsübermittlung (in seltenen Fällen muss die Übermittlung im Original erfolgen) an jene Steuerbehörden, wo die Steuern angefallen sind. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
- Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.
Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller
Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Deutschland benötigt Scans der Originalrechnungen für Beträge über € 1.000,– exkl. MWST und über € 250,– exkl. MWST für Treibstoff
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern
Elektronische Antragsübermittlung (in seltenen Fällen muss die Übermittlung im Original erfolgen) an jene Steuerbehörden, wo die Steuern angefallen sind. Folgendes ist anzugeben:
- Daten des Antragstellers
- Zusammenfassung des Erstattungsantrages
- Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
- Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
- Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
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