Ein Leitfaden für die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Deutschland

Frankfurt, Germany

Wie Sie zu einer MWST-Erstattung aus Deutschland kommen

Diese Seite befasst sich mit Erstattungen für grenzüberschreitende Transaktionen und befasst sich nicht mit Mehrwertsteuervergütungen, wo sowohl der Verkäufer, als auch der Kunde im selben Land ansässig ist. Wenn Sie Reisetätigkeiten nach Deutschland haben oder Geschäftsbeziehungen mit deutschen Firmen betreiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer. Wir haben auf dieser Seite alles Wissenswerte über die Anspruchsberechtigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung, die deutschen Mehrwertsteuersätze, die Fristen für die MWST-Antragstellung, die häufigsten Dienstleistungen mit erstattungsfähiger MWST und den Ablauf zur Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer zusammengestellt.

Wer kann Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?

Mehrwertsteuerrückerstattungen für EU-Antragsteller

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß  Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der  Richtlinie 2008/9/EC. Hier finden Sie eine vereinfachte  Zusammenfassung des MWST-Erstattungsverfahrens.

Mehrwertsteuerrückerstattungen für Antragsteller aus Drittländern

Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Firma sind, die außerhalb der EU ansässig ist und Ihnen Umsatzsteuer für Geschäftsaktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat berechnet wurde, in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, dann sind Sie berechtigt einen Rückforderungsantrag in dem Land zu stellen, in dem die Mehrwertsteuer gemäß  13. Richtlinie (69/59/EEC) verrechnet wurde.

Kostenloser Mehrwertsteuerleitfaden

Alles, was Sie über die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und Geschäftsreisen wissen müssen.

Deutsche Mehrwertsteuer: UST/MWST
Standardsteuersatz 19%
Ermäßigte Steuersatz 7% – Dieser gilt für Essen, Bahn, Bustickets und Taxifahrten
Einreichfristen für die Einreichung von Anträgen
Für Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind 30. Juni
(Jahr n + 1)
Für Unternehmen anderer
EU-Mitgliedsstaaten
30. September
(Jahr n + 1)

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Retrospektive Anträge

Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur vom vorherigen Steuerjahr zurückfordern, es gibt keine verlängerten Einreichfristen.

Gegenseitigkeitsabkommen

Ein EU-Antragsteller kann die Mehrwertsteuer von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gemäß den lokalen Mehrwertsteuerrichtlinien des Mitgliedsstaates zurückfordern.

Für Antragsteller aus Drittländern und/oder Erstattungen aus Drittländern gewähren einige Länder nur dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn das Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, ähnliche Rückerstattungsvereinbarungen vorsieht, das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip.

Deutschland wendet dieses Gegenseitigkeitsprinzip an, was bedeutet, dass nur EU-Länder und jene Drittländer, die eine gegenseitige Vereinbarung haben, eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen können. Letztere umfassen Andorra, Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Kanada, Caymaninseln, China, Gibraltar, Grenada, Grönland, Guernsey, Hong Kong, Iran, Irak, Island, Israel, Jamaica, Japan, Jersey, Korea (Nord & Süd), Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Macao, Mazedonien, Malediven, Marshall-Inseln, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Qatar, Serbien, Salomoninseln, San-Marino, Saudi Arabien, Schweiz, St. Vincent, Swaziland, Taiwan, Vatikan City, UAE, USA.

Dienstleistungen, bei denen Mehrwertsteuer erstattet wird

Ein Auszug erstattungsfähiger Dienstleistungen:

  • Treibstoff für verschiedene Transportmittel (nur für EU-Unternehmen)
  • Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
  • Parkgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung und Bewirtung
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten
  • Treibstoff für verschiedene Transportmittel (nur für EU-Unternehmen)
  • Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
  • Parkgebühren
  • Beherbergung und Unterkunft und den damit verbundenen Dienstleistungen
  • Essen, Getränke und Restaurantleistungen
  • Ausgaben für Empfänge, Unterhaltung und Bewirtung
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Ausstellungen und die damit verbundenen Kosten
  • Durchführen von Messen, Seminaren, Ausstellungen und den damit verbundenen Kosten

Aktuelle Mehrwertsteuertabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Aktuelle Mehrwertsteuer
tabelle

Die Vorschriften und Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich. Unsere Mehrwertsteuertabelle gibt Ihnen nähere Angaben über die erstattungsfähige Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Deutschland benötigt Scans der Originalrechnungen für Beträge über € 1.000,– exkl. MWST und über € 250,– exkl. MWST für Treibstoff

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Elektronische Antragsübermittlung (in seltenen Fällen muss die Übermittlung im Original erfolgen) an jene Steuerbehörden, wo die Steuern angefallen sind. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen in Zusammenhang mit diesem Verfahren,

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir haben ortsansässige Büros um Sie zu unterstützen.

Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für EU-Antragsteller

Der Antrag wird über das nationale Steuerportal des Antragstellers elektronisch übermittelt. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Deutschland benötigt Scans der Originalrechnungen für Beträge über € 1.000,– exkl. MWST und über € 250,– exkl. MWST für Treibstoff

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Antragsteller aus Drittländern

Elektronische Antragsübermittlung (in seltenen Fällen muss die Übermittlung im Original erfolgen) an jene Steuerbehörden, wo die Steuern angefallen sind. Folgendes ist anzugeben:

  1. Daten des Antragstellers
  2. Zusammenfassung des Erstattungsantrages
  3. Auflistung jeder Rechnung in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag
  4. Alle Originalrechnungen in Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerrückerstattungsantrag müssen dem Antrag beigefügt werden.
  5. Eine vom zuständigen Finanzamt, original ausgestellte Unternehmerbescheinigung, welche die Geschäftstätigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung muss im entsprechenden Erstattungszeitraum gültig sein und das Ausstellungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

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